Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1982 - 246/81 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Nicholas William, Lord Bethell, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb - Luftverkehr
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1982 - 246/81
- EuGH, 10.06.1982 - 246/81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 11.11.1981 - 60/81
IBM / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1982 - 246/81
Einem Luftverkehrsunternehmen wäre es nicht möglich, gemäß Artikel 173 die Entscheidung anzufechten, mit der ein Untersuchungsverfahren über sein Verhalten mit dem Ziel eingeleitet wurde festzustellen, ob dieses Verhalten im Einklang mit den gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsregeln stand (Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe).Solche Handlungen sind keine "Entscheidungen" im Sinne von Artikel 173 (Rechtssache 60/81, IBM, a.a.O.).
- EuGH, 18.10.1979 - 125/78
GEMA / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1982 - 246/81
Wie Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache 125/78 (GEMA/Kommission, Slg. 1979, 3173, 3199) ausgeführt hat, zeigt der unterschiedliche Wortlaut, daß der Klagebefugnis bei der Untätigkeitsklage engere Grenzen gesetzt sind als bei der Nichtigkeitsklage.Lord Bethell konnte jedenfalls keine Beschwerde darüber führen, die Kommission habe es unterlassen festzustellen, daß die betroffenen Fluggesellschaften eine Zuwiderhandlung begangen hätten, denn eine derartige Feststellung würde an die betroffenen Fluggesellschaften, nicht aber an ihn gerichtet (ich verweise zum Beispiel auf die bereits genannte Rechtssache 125/78, GEMA/ Kommission, in der auf Seite 3197 Generalanwalt Capotorti auf das Urteil in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, verweist).
- EuGH, 01.03.1966 - 48/65
Lütticke / Kommission EWG
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1982 - 246/81
Denn in der Rechtssache 48/65 (Lütticke/Kommission, Slg. 1966, 27, 39 f.) hat der Gerichtshof eine Klage für unzulässig erklärt, mit der gemäß Artikel 173 die Aufhebung eines Schreibens beantragt wurde, das eine Stellungnahme der Kommission enthielt.
- EuGH, 26.10.1971 - 15/71
Mackprang / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1982 - 246/81
Durch Arikel 175 soll sichergestellt werden, daß ein Akt erlassen wird, der seiner Natur und seiner Bestimmung nach an den Antragsteller zu adressieren ist (Rechtssache 103/63, Rhenania/Kommission, Slg. 1964, 913, Schlußanträge von Generalanwalt Roemer, S. 934; eine andere Ansicht vertritt allerdings Generalanwalt Dutheillet de Lamothe in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 15/71, Mackprang/Kommission, Slg. 1971, 797, 808). - EuGH, 13.07.1971 - 8/71
Deutscher Komponistenverband / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1982 - 246/81
Er könnte die Kommission auch nicht dazu zwingen, im Verlauf des Ermittlungsverfahrens in einer bestimmten Weise tätig zu werden (Rechtssache 8/71, Komponistenverband/Kommission, Slg. 1971, 705, 710). - EuGH, 25.10.1977 - 26/76
Metro / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1982 - 246/81
Lord Bethell konnte jedenfalls keine Beschwerde darüber führen, die Kommission habe es unterlassen festzustellen, daß die betroffenen Fluggesellschaften eine Zuwiderhandlung begangen hätten, denn eine derartige Feststellung würde an die betroffenen Fluggesellschaften, nicht aber an ihn gerichtet (ich verweise zum Beispiel auf die bereits genannte Rechtssache 125/78, GEMA/ Kommission, in der auf Seite 3197 Generalanwalt Capotorti auf das Urteil in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, verweist).